Ansprechpartner
Betriebshelfergrundausbildung und -training
• Weitere Termine sind nach Absprache jederzeit möglich!!!
Auszug aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV A1)
§ 24
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.
(2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.
(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Verletzte sachkundig transportiert werden.
§ 26
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
Bei 2 bis 20 Mitarbeitern: 1 Ersthelfer.
Ab 20 Mitarbeiter:
- in Verwaltungs– und Handelsbetrieben = 5 % der Mitarbeiter
- in sonstigen Betrieben = 10 % der Mitarbeiter.
(2) Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind.
(3) Der Unternehmer hat dafür zur sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.
Ermächtigung als Stelle zur Aus– und Fortbildung in Erster Hilfe
Der DRK Kreisverband Kehl wurde mit Wirkung vom 23.12.2008 von der Berufsgenossenschaft der keramischen und Glas-Industrie gem. §26, Abs. 2 der UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGV A 1zur Aus– und Fortbildung von Betriebshelfern ) ermächtigt.
Kennziffer 3.1307
Was bietet der DRK-Kreisverband für Betriebe und Behörden an?
- Wir beraten Sie in allen Fragen der Prävention im Unternehmen.
- Wir bilden die betrieblichen Ersthelfer aus mit modernen Unterrichtsverfahren, orientiert an der Praxis, abgestimmt auf das Unternehmen.
- Wir bilden unsere Ausbilder intensiv in medizinischen und pädagogischen Inhalten aus und verpflichten sie zur regelmäßigen Fortbildung.
- Wir bilden Teilnehmer auch in den Betrieben aus, wenn dies gewünscht wird.
- Wir rechnen mit den Berufgenossenschaften ab.
- Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung im Doppel und ein Begleitbuch zum Lehrgang.
- Wir bieten auch zusätzliche individuelle Ausbildungsinhalte an, z. B. Frühdefibrillation, betrieblicher Sanitätsdienst u.v.m.


