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Sanitätsdienstausbildung

- Foto: P. Citoler
Die Sanitätsdienstausbildung des DRK richtet sich an alle Aktiven der RK-Gemeinschaften. Voraussetzung ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder ein Erste-Hilfe-Training, das jeweils nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf. Die Ausbildung dauert mindestens 48 Unterrichtseinheiten.
Die Ausbildungsdauer kann je nach Interesse und Trainingsbedarf der Teilnehmer erweitert werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass die Sanitätsdienstausbildung für die Rettungssanitäterausbildung anerkannt werden kann.
Die Sanitätsdienstausbildung ist auf primäre Handlungskompetenz ausgerichtet und mit entsprechenden Fallbeispielen hinterlegt.
Inhalt der Ausbildung:
- Grundsätze
- Bewusstloser Patient und Kreislaufstillstand
2.1 Bewusstloser Patient
2.2 Kreislaufstillstand
- Atmung und Herz-Kreislauf
3.1 Atemstörungen
3.2 Herz-Kreislaufstörungen
- Verletzungen
4.1 Rettung und Transport
4.2 Wundversorgung und Verbände
4.3 Hitzeschäden und Verätzungen
4.4 Knochen- und Gelenkverletzungen
4.5 Schädel-Hirn-, Thorax- und Polytrauma
- sonstige Notfälle
5.1 Kollaps
5.2 Schock
5.3 Abdomen
5.4 Allergie
5.5 Schlaganfall
5.6 Unterkühlung
5.7 Vergiftung
5.8 Sonnenstich
5.9 Rechtsfragen
6. Lehrgangsabschluss mit Prüfung
Wenn Sie Fragen zur Ausbildung und/oder zur Terminplanung haben oder sich anmelden wollen, können Sie uns ein Mail an kurse@kv-kehl.drk.de schicken oder anrufen (Tel.: 0 78 51/94 33 13).


