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  • Hinweise

    Hinweise für die Teilnahme an den Ausbildungsangeboten des DRK-Kreisverbandes Musterstadt e.V. Wir sind ständig bemüht, Ihnen ein umfangreiches und inhaltlich aktuelles Lehrgangsangebot zur Verfügung…

  • Wie sind Kinder zu behandeln?

    4. Wie sind Kinder zu behandeln? Die feindliche Macht, die fremdes Staatsgebiet besetzt hält, soll besonders für die Bedürfnisse der Kinder sorgen. Sie sind gut unterzubringen und zu verpflegen. Zudem…

  • Der Grundsatz der Genfer Abkommen

    2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen "Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der…

  • Schutz der zivilen Infrastruktur

    Alle nicht militärischen Ziele sind zivile Objekte. Diese Objekte dürfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden (Art. 52 I ZP I). Aus diesem Grund dürfen…

  • Blutungen

    Von der kleinen Bagatelle bis hin zur ordentlichen Schnittverletzung- jede Wunde muss sachgerecht versorgt und wenn nötig einem Arzt gezeigt werden. Auch ein bestehender Impfschutz (Tetanus) ist…

    Blutungen
  • Verbrennungen

    Verbrennungen und Verbrühungen erzeugen beim Betroffenen stärkste Schmerzen und gehen oft mit einem Schock einher. Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass man durch das Kühlen von…

    Verbrennungen/ Verbrühungen
  • Impressum

    Impressum Anbieterkennung gem. § 5 DDG DRK-Kreisverband Kehl e.V. Kanzmattstr.4 77694 Kehl Telefon 07851 - 94 33 10 Telefax 07851 - 94 33 50 eMail: info@drk-kehl.de Vertretungsberechtigte …

  • Tanzen

    Der Gesundheitskurs Tanzen ist grundsätzlich für alle Interessierten mit Spaß am Tanzen geeignet. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Das gesellige Tanzen mit musikalischer Begleitung erleichtert…

    DRK, soziale Arbeit, DRK - Senioren Bewegung, Senioren, Bewegung, Kurse
  • Wie sind Frauen zu behandeln?

    3. Wie sind Frauen zu behandeln? Frauen sind mit der ihrem Geschlecht gebührenden besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA II;  Art. 14 II GA III; Art. 16 I GA IV). Sie sind…

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